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Erben & Scheiden
Wenn die Immobilie unerwartet zum Thema wird

Diskret, strukturiert, mit klarem Kopf.

Ein Todesfall. Eine Trennung. Plötzlich stehen Sie vor Entscheidungen, auf die Sie niemand vorbereitet hat. Dieser Cluster zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist — und wie Sie ohne Streit und ohne Wertverlust herauskommen.

Andreas Hubert

Andreas Hubert

„Bei Scheidungen bin ich nicht der Makler von ihm oder ihr — sondern der Makler der Sache.“

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Die Artikel in diesem Cluster

Alle Themen auf einen Blick

Was muss ich tun, wenn ich ein Haus erbe?

Erbfolge, Grundbuch, Erbschaftssteuer-Freibeträge und der schwierigste Fall — die Erbengemeinschaft. Mit Fristen und Praxisbeispielen.

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Erbengemeinschaft ohne Streit auflösen

Wie drei Geschwister ein Elternhaus in Ellwangen einvernehmlich gelöst haben — und welche 5 Schritte das möglich gemacht haben.

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Erbschaftssteuer bei Immobilien — Freibeträge, Eigennutzung, Verschonung

Die vollständige Freibetrags-Tabelle und die 3 Gestaltungshebel, mit denen Sie legal Steuer sparen.

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Scheidung — was passiert mit dem gemeinsamen Haus?

Eigentum, Auszahlung, gemeinsamer Verkauf oder Teilungsversteigerung. Faire Wege — und warum der Makler als neutraler Vermittler entscheidend ist.

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Teilungsversteigerung — die teuerste Option verstehen und vermeiden

Warum sie meist 20–30 % unter Marktwert endet, welche Alternativen es wirklich gibt und wann sie trotzdem der richtige Weg ist.

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Häufige Fragen

FAQ — Erben & Scheiden

6 Wochen für die Erbausschlagung (ab Kenntnis), 3 Monate für die Erbschaftssteuer-Anzeige, unbegrenzt für die Erbscheinbeantragung. Wichtig: Auch ohne Erbschein muss die Immobilie im Grundbuch umgeschrieben werden.

Für Erben ist die Umschreibung zwei Jahre lang gebührenfrei – danach fällt die volle Gerichtsgebühr an (ca. 0,5–1 % des Immobilienwerts). Erbschein separat: 0,5–1 % vom Nachlasswert.

Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister 20.000 €. Steuersätze zwischen 7 % und 50 %. Eigennutzung durch Ehepartner/Kinder kann die Immobilie komplett steuerfrei stellen.

Erste Stufe: gemeinsame Bewertung durch einen neutralen Sachverständigen. Zweite Stufe: Auszahlung eines Miterben oder gemeinsamer Verkauf. Letzte Stufe: Teilungsversteigerung – teuer für alle.

Wenn sich Miteigentümer nicht einig werden, kann ein Einzelner die Zwangsversteigerung beantragen. Meist 20–30 % unter Marktwert, monatelange Dauer, höhere Kosten. Letzter Ausweg.

Neutrale Bewertung, Finanzierung über neuen Hypothekarkredit, notarielle Beurkundung. ICA begleitet diesen Vorgang diskret als neutraler Makler.

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